I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Sascha Baumann | all4foto durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Vertragspartner/Lieferant ist in allen Fällen ausschließlich der Urheber.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Sascha Baumann | all4foto durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- oder Textmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass diese durch Sascha Baumann | all4foto schriftlich anerkannt wurden.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sascha Baumann | all4foto.
II. Überlassenes Bild- und Textmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- oder Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Textmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Sascha Baumann | all4foto gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Er erkennt ferner an, dass gelieferte journalistische Texte durch Urheberrecht geschützt sind.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Sascha Baumann | all4foto, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bild- oder Textmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- oder Textmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- oder Textmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IIa. Nutzung der Datenbanken
1. Die Nutzung der Bilddatenbank zum Suchen und Betrachten der Voransichten ist jedermann erlaubt. Ein Passwort für den Download hochauflösender Dateien erhalten jedoch nur professionelle Nutzer (Redaktionen, Verlage, Werbeagenturen, Unternehmen etc.), die Bilddateien veröffentlichen wollen. Privatpersonen dürfen den Zugang zum passwortgeschützten Bereich nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Sascha Baumann | all4foto nutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe belegt – vgl. Ziff.VII/6. Ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit des Nutzers kann jederzeit verlangt werden. Mit der Anmeldung für die Datenbank wird akzeptiert, dass ausschließlich diese AGB von Sascha Baumann | all4foto gelten.
2. Nach jedem Download ist Sascha Baumann | all4foto umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen die Nutzung und Honorierung des Bildmaterials zu klären. Bildmaterial, das nicht veröffentlicht werden soll, muss umgehend vernichtet/gelöscht werden. Für den Fall einer Archivierung durch den Kunden ist ein Archivhonorar zu vereinbaren, das sich nach dem Zeitraum der Archivierung richtet. Damit ist keine Nutzung abgegolten.
3. Die Zugangsdaten für die Bilddatenbank sind vom Nutzer mit Sorgfalt aufzubewahren und dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Verlust der Zugangsdaten oder die – auch unbeabsichtigte – Weitergabe an Dritte ist Sascha Baumann | all4foto unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ebenso Änderungen der persönlichen Daten des Nutzers (Adresse, Firma etc.) oder die Aufgabe der Geschäftstätigkeit. Falls Dritte durch Fahrlässigkeit des Nutzers Kenntnis der Zugangsdaten erhalten haben, behält sich Sascha Baumann | all4foto das Geltend machen von Schadensersatzforderungen gegen den Nutzer vor.
4. Die für die Vergabe der Nutzungsdaten erhobenen Daten des Nutzers werden sorgfältig gespeichert und keinem Dritten zugänglich gemacht; sie dienen ausschließlich der Legitimation und der Rechnungsstellung bzw. dem Hinweis auf neue Fotos in der Datenbank. Gleiches gilt für die beim Suchen und Download gespeicherten Log-Daten.
6. Im Übrigen gilt für jede Nutzung der Bilder aus den genannten Datenbanken sämtliche zutreffenden Bestimmungen über Nutzung und Honorierung aus diesen AGB.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bild- oder Textmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Sascha Baumann | all4foto. Das gilt insbesondere für:
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Sascha Baumann | all4foto und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild-/Textmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Sascha Baumann | all4foto vorgegebenen Urhebervermerks nach §13 UrhG in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften oder Agenturen bleibt vorbehalten.
8. Der Besteller ist verpflichtet, Sascha Baumann | all4foto ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
IV. Haftung
1. Sascha Baumann | all4foto übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Desweiteren trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Sascha Baumann | all4foto übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen Sascha Baumann | all4foto und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
2. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er Sascha Baumann | all4foto von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich bei geliefertem Bildmaterial nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB innerhalb des definierten Nutzenumfangs. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Zusätzliche Nutzungen sind erneut zu honorieren.
3. Durch einen Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Bildbearbeitung, Verschlagwortung, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert berechnet.
4. Das Honorar gemäß Ziff. V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- oder Textmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 80,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Lieferungs- und Geschäftsbedingungen Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
7. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet.
8. Honorare für Beiträge sind nach der Abnahme durch den Besteller fällig. Die Abnahme erfolgt spätestens nach Verwendung oder zwei Wochen nach Ablieferung der Beiträge. Bei verbindlich bestellten Beiträgen gilt eine Abnahme als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb dieses Zeitraums die Abnahme erklärt oder berechtigte Nachbesserung verlangt.
VI. Rückgabe des Materials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Sascha Baumann | all4foto.
2. Überlässt der Fotograf Sascha Baumann | all4foto auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild- oder Textmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist hat. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen Sascha Baumann | all4foto schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bild- oder anderen Materials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Sascha Baumann | all4foto.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Sascha Baumann | all4foto erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Textmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars gem. Ziff. V 1. AGB zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von € 0,25 pro Tag und Bild für s/w-, Colorabzüge oder Dia-Duplikate, € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von € 40,00 pro s/w-, Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat, € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat, € 800,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat und, € 1800,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Private oder anderweitig nicht autorisierte Downloads von meiner Webseite oder Bilddatenbank werden mit einer Vertragsstrafe von mindestens € 75,00 pro Bilddatei belegt.
7. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 73249 Wernau (Neckar). Stand: September 2008